Im täglichen Schriftverkehr kommt es des öfteren dazu, dass bestimmte Formulierungen der schriftlichen Konversation auch einmal abgekürzt werden müssen. Damit Jeder grundsätzlich verstehen kann, was sie abgekürzt haben, hat auch dafür die DIN 5008 sinnvolle Empfehlungen herausgegeben. Wie Sie nach DIN 5008 richtig abkürzen, lesen Sie in den folgenden Absätzen.
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Richtig abkürzen nach DIN 5008
ungekürzte Wörter werden so abgekürzt:
Einzelne Worte werden mit einem Punkt am Ende versehen, zwei und mehr Worte jeweils durch Punkt und Leerzeichnen voneinander getrennt.
Beispiele:
zzgl. – zuzüglich
evtl. – eventuell
i. V. – in Vertretung
u. v. m. – und vieles mehr
Folgende Ausnahmen sind zu berücksichtigen:
- usw. – und so weiter
- usf. – und so fort
Hier werden die einzelnen Worte nicht getrennt, sondern ausschließlich am Ende mit einem Punkt abgekürzt.
Abkürzungen des allgemeinen Sprachgebrauchs
Zahlreiche Abkürzungen werden sind allgemein bekannt und werden in der Regel auch mit einzelnen Buchstaben ausgesprochen. Diese werden ohne Punkt direkt aneinander gereiht.
Dies gilt unter anderen für folgende Bezeichnungen:
EU – Europäische Union
EG – Europäische Gemeinschaft
AG – Aktiengemeinschaft
Lkw – Lastkraftwagen