Zum Inhalt springen
DIN5008.netBriefe, E-Mails & Schreibregeln

Kündigung Versicherung: Vorlage für Kfz, Haftpflicht und Hausrat

Geprüft am 09.10.2026Stand: DIN 5008:2020-03Quellen

Eine Versicherung kündigen Sie ordentlich zum Ende des Versicherungsjahres – die Frist steht im Vertrag und beträgt meist drei Monate, bei der Kfz-Versicherung einen Monat (oft Stichtag 30. November). Nach einer Beitragserhöhung oder einem Schadensfall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Die Vorlage schreibt den passenden Kündigungssatz für alle vier Fälle.

Die Felder enthalten ein Beispiel. Überschreiben Sie es mit Ihren Angaben – die Vorschau ändert sich sofort.

1. Versicherungsnehmer
2. Versicherer
Für Kündigungen empfehlenswert: Mit Einschreiben Einwurf ist der Einwurf in den Briefkasten dokumentiert.
3. Vertrag
Steht im Versicherungsschein. Bei der Kfz-Versicherung meist der 31. Dezember.
4. Ort und Datum

Ihre Eingaben bleiben in diesem Browser und werden nicht übertragen.

So nutzen Sie die Vorlage

  1. Versicherung wählenWählen Sie die Sparte, etwa Kfz, Privathaftpflicht, Hausrat oder Rechtsschutz, und tragen Sie die Versicherungsnummer ein. Bei der Kfz-Versicherung kommt das Kennzeichen dazu.
  2. Anlass wählenOrdentlich zum Ablauf, Beitragserhöhung, Schadensfall oder Fahrzeugverkauf – die Vorlage formuliert den Kündigungssatz jeweils passend. Tragen Sie das Ablaufdatum oder das Datum des Schreibens ein.
  3. Lastschrift stoppenDas Häkchen „Lastschrift zum Vertragsende widerrufen“ fügt den Satz zum SEPA-Mandat ein.
  4. Drucken oder speichern„Drucken / PDF“ liefert den Brief nach DIN 5008, „Word-Datei (.docx)“ eine bearbeitbare Fassung. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser; „Beispiel löschen“ leert die Felder.
Hinweis

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen. Kündigen Sie Pflicht- oder wichtige Absicherungen erst, wenn der neue Vertrag steht.

Die ordentliche Kündigung: Frist steht im Vertrag

Viele glauben, das Gesetz schreibe drei Monate vor. Das stimmt so nicht. § 11 VVG legt nur einen Rahmen fest: Verträge verlängern sich um jeweils höchstens ein Jahr, und die Kündigungsfrist ist für beide Seiten gleich – mindestens ein, höchstens drei Monate. Welche Frist genau gilt, steht in Ihrem Vertrag. Bei den meisten Versicherungen sind es drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres.

Haben Sie einen Vertrag mit mehr als drei Jahren Laufzeit abgeschlossen, können Sie zum Schluss des dritten oder jedes folgenden Jahres mit drei Monaten Frist kündigen (§ 11 Abs. 4 VVG).

Kfz-Versicherung: der 30. November

Bei der Kfz-Versicherung beträgt die Frist üblicherweise einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Ist das Versicherungsjahr gleich dem Kalenderjahr, muss die Kündigung bis zum 30. November beim Versicherer ankommen – 2026 ist das ein Montag. Der Stichtag ist eine Vertragsregel, kein Gesetz. Immer mehr Versicherer haben andere Stichtage; schauen Sie in Ihren Versicherungsschein.

Sonderkündigung: Beitragserhöhung und Schadensfall

AnlassFristGrundlage
Beitragserhöhung ohne mehr Leistunginnerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung, frühestens zum Zeitpunkt der Erhöhung§ 40 VVG
Schaden in der Sachversicherung (z. B. Hausrat)bis ein Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung; höchstens zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode§ 92 VVG
Schaden in der Haftpflichtinnerhalb eines Monats nach Anerkennung oder Ablehnung des Anspruchs bzw. Rechtskraft des Urteils§ 111 VVG

Bei einer Beitragserhöhung muss der Versicherer Sie auf das Kündigungsrecht hinweisen. Notieren Sie sich das Datum, an dem das Schreiben angekommen ist – ab da läuft der Monat. Nach einem Schadensfall dürfen übrigens beide Seiten kündigen, auch der Versicherer.

So nicht
  • „Ich kündige wegen der Erhöhung“ – ohne Datum des Schreibens
  • Kündigung ohne Versicherungsnummer
  • Am 30. November abschicken
So richtig
  • „Mit Schreiben vom 2. Oktober 2026 haben Sie mir eine Beitragserhöhung mitgeteilt …“
  • Versicherungsnummer und bei Kfz das Kennzeichen im Betreff
  • So abschicken, dass der Brief spätestens am 30. November ankommt

Form und Versand

In den Versicherungsbedingungen darf für die Kündigung keine strengere Form verlangt werden als die Textform (§ 309 Nr. 13 BGB). Eine E-Mail genügt also in der Regel. Die Verbraucherzentrale empfiehlt trotzdem einen unterschriebenen Brief per Einwurf-Einschreiben – damit können Sie den Zugang nachweisen. Den Vermerk wählen Sie in der Vorlage unter „Versandart“.

Viele Versicherer haben eine Postfach-Anschrift. Im Anschriftfeld steht dann das Postfach statt der Straße, wie unter Anschrift erklärt. Den Umschlag beschriften Sie nach Briefumschlag beschriften. Kündigt jemand anderes für Sie, legen Sie eine Vollmacht im Original bei. Für Handy, Strom oder Abo nehmen Sie die allgemeine Kündigungsvorlage.

Häufige Fragen zur Kündigung einer Versicherung

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einer Versicherung?

Sie steht im Vertrag. Das Gesetz erlaubt ein bis drei Monate; meist sind es drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Bei der Kfz-Versicherung ist ein Monat üblich.

Bis wann muss ich die Kfz-Versicherung kündigen?

Ist Ihr Versicherungsjahr das Kalenderjahr, muss die Kündigung bis 30. November beim Versicherer sein. Andere Stichtage stehen im Versicherungsschein.

Kann ich nach einer Beitragserhöhung sofort kündigen?

Sie haben ein Sonderkündigungsrecht: innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung, wirksam frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung gelten soll.

Darf ich eine Versicherung per E-Mail kündigen?

In der Regel ja, denn die Bedingungen dürfen keine strengere Form als die Textform verlangen. Für den Nachweis ist ein Brief per Einschreiben sicherer.

Quellen

  1. VVG § 11 – Verlängerung, Kündigung
  2. VVG § 40 – Kündigung bei Prämienerhöhung
  3. VVG § 92 – Kündigung nach Versicherungsfall
  4. VVG § 111 – Kündigung nach Versicherungsfall (Haftpflicht)
  5. Verbraucherzentrale: Versicherung wechseln
  6. BGB § 309 – Klauselverbote (Textform)

Passend dazu