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Vollmacht Vorlage – Muster zum Ausfüllen

Geprüft am 09.10.2026Stand: DIN 5008:2020-03Quellen

Mit einer Vollmacht erlauben Sie einer anderen Person, in Ihrem Namen zu handeln – etwa ein Paket abzuholen oder ein Auto anzumelden. Eine Vollmacht ist grundsätzlich formfrei; schriftlich ist sie aber nachweisbar. In der Vorlage unten wählen Sie den Zweck, tragen beide Personen ein und drucken die fertige Vollmacht zum Unterschreiben aus.

Die Felder enthalten ein Beispiel. Überschreiben Sie es mit Ihren Angaben – die Vorschau ändert sich sofort.

1. Vollmachtgeber (Sie)
2. Bevollmächtigte Person
3. Wofür?
4. Ort und Datum

Ihre Eingaben bleiben in diesem Browser und werden nicht übertragen.

So nutzen Sie die Vorlage

  1. VollmachtgeberDas sind Sie: Name, Anschrift und Geburtsdatum. Das Geburtsdatum hilft, Sie eindeutig zu erkennen.
  2. Bevollmächtigte PersonName, Geburtsdatum und Anschrift der Person, die für Sie handeln soll.
  3. Zweck wählen und genau beschreibenBriefe und Pakete abholen, Behördengang, Fahrzeug zulassen oder abmelden, Wohnungsübergabe, Dokumente abholen – oder eine eigene Angabe. Im Feld „Genauer“ nennen Sie Sendungsnummer, Behörde, Kennzeichen oder Wohnung.
  4. Gültigkeitnur für diesen Vorgang, bis zu einem Datum oder bis auf Widerruf. Auf Wunsch schließt die Vorlage Untervollmachten aus und fügt ein zweites Unterschriftsfeld für die bevollmächtigte Person ein.
  5. Drucken und unterschreiben„Drucken / PDF“ oder „Word-Datei (.docx)“. Unterschreiben Sie von Hand und geben Sie das Original mit. „Beispiel löschen“ leert die Musterdaten; Ihre Eingaben bleiben im Browser.

Braucht eine Vollmacht eine bestimmte Form?

Nein, in der Regel nicht. Nach § 167 Abs. 2 BGB ist die Vollmacht sogar dann formfrei, wenn das Geschäft selbst eine Form braucht. Eine mündliche Bevollmächtigung ist also wirksam. Ihr Gegenüber kann eine mündliche Vollmacht aber nicht prüfen. Schriftlich und unterschrieben ist deshalb der sichere Weg – die Deutsche Post etwa verlangt für die Abholung eine Vollmacht mit eigenhändiger Unterschrift.

Was der Bevollmächtigte im Rahmen der Vollmacht in Ihrem Namen erklärt, wirkt unmittelbar für und gegen Sie (§ 164 Abs. 1 BGB). Beschreiben Sie den Umfang deshalb so eng wie nötig.

Ausnahmen

Für das Grundbuch muss die Vollmacht in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunde nachgewiesen werden (§ 29 Abs. 1 GBO). Eine unwiderrufliche Vollmacht zum Grundstückskauf braucht die notarielle Beurkundung. Für solche Fälle ist diese Vorlage nicht gedacht.

So nicht
  • „Ich bevollmächtige Erika für alles.“
  • keine Angaben zur bevollmächtigten Person
  • Kopie oder Foto statt Original
  • keine Gültigkeit
So richtig
  • „… die Sendung mit der Sendungsnummer 00340434161234567890 abzuholen“
  • Name, Geburtsdatum und Anschrift
  • unterschriebenes Original mitgeben
  • „gilt nur für den oben genannten Vorgang“

Warum das Original zählt

Bei einseitigen Erklärungen wie einer Kündigung kann der Empfänger die Erklärung unverzüglich zurückweisen, wenn der Bevollmächtigte keine Vollmachtsurkunde im Original vorlegt (§ 174 BGB). Die Kündigung ist dann unwirksam – und die Frist womöglich verpasst. Legen Sie die unterschriebene Vollmacht deshalb im Original bei und erwähnen Sie sie im Anlagenvermerk.

Umgekehrt gilt: Solange der Bevollmächtigte die Urkunde besitzt, gilt die Vertretungsmacht gegenüber Dritten fort, bis die Urkunde zurückgegeben oder für kraftlos erklärt ist (§ 172 BGB). Lassen Sie sich eine unbefristete Vollmacht zurückgeben, wenn Sie sie widerrufen.

Postvollmacht: Was die Deutsche Post verlangt

Für die Abholung in der Filiale nennt die Deutsche Post folgende Angaben:

Auf einen Blick
Vollmachtgeber
Name und Postanschrift
Bevollmächtigte Person
Name und Vorname
Unterschrift
eigenhändig auf Papier, keine Unterschrift auf dem Handy
Umfang
Sendungsnummer oder Zeitraum
Mitbringen
Vollmacht, Benachrichtigungskarte, Personalausweis oder ähnliches Dokument

Nicht abholen darf der Bevollmächtigte Sendungen mit Ident-Check. Sendungen „eigenhändig“ nur, wenn die Vollmacht das ausdrücklich erlaubt. Die Filiale lagert Sendungen bis zu sieben Werktage. Wählen Sie in der Vorlage „Briefe und Pakete abholen“ und tragen Sie die Sendungsnummer ein. Wer häufiger Post für Sie entgegennimmt, bekommt eine Vollmacht „bis auf Widerruf“. Wie Sie selbst Briefe richtig adressieren, zeigt Briefumschlag beschriften.

Vollmacht und Vorsorgevollmacht

Diese Vorlage ist für einzelne Alltagsgeschäfte gedacht. Eine Vorsorgevollmacht für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können, ist ein eigenes Thema mit eigenen Regeln und gehört nicht hierher.

Schicken Sie die Vollmacht mit einem Begleitbrief, etwa an die Zulassungsstelle oder die Hausverwaltung, finden Sie passende Muster unter Briefvorlagen. Nimmt die bevollmächtigte Person Geld für Sie entgegen, hilft die Quittungsvorlage.

Hinweis

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Bei Grundstücken, Firmen oder weitreichenden Vollmachten lassen Sie sich beraten.

Häufige Fragen zur Vollmacht

Muss eine Vollmacht notariell beglaubigt sein?

Meist nicht. Die Vollmacht ist grundsätzlich formfrei (§ 167 Abs. 2 BGB). Eine öffentliche Beglaubigung brauchen Sie etwa für das Grundbuch (§ 29 GBO); die unwiderrufliche Vollmacht zum Grundstückskauf muss notariell beurkundet werden.

Kann ich eine Vollmacht handschriftlich schreiben?

Ja. Wichtig sind klare Angaben zu beiden Personen, zum Umfang und zur Gültigkeit sowie Ihre Unterschrift. Die Vorlage nimmt Ihnen die Formulierung ab, unterschreiben müssen Sie in jedem Fall von Hand.

Wie widerrufe ich eine Vollmacht?

Teilen Sie den Widerruf der bevollmächtigten Person mit und lassen Sie sich die Vollmachtsurkunde zurückgeben. Solange sie die Urkunde vorlegen kann, gilt die Vertretungsmacht gegenüber Dritten fort (§ 172 BGB).

Was ist der Unterschied zwischen Vollmacht und Bevollmächtigung?

Die Bevollmächtigung ist der Vorgang, mit dem Sie die Vollmacht erteilen. Die Vollmacht ist die Vertretungsmacht selbst – und umgangssprachlich auch das Blatt, das sie belegt.

Quellen

  1. Gesetze im Internet: § 164 BGB – Wirkung der Erklärung des Vertreters
  2. Gesetze im Internet: § 167 BGB – Erteilung der Vollmacht
  3. Gesetze im Internet: § 174 BGB – Einseitiges Rechtsgeschäft eines Bevollmächtigten
  4. Gesetze im Internet: § 172 BGB – Vollmachtsurkunde
  5. Gesetze im Internet: § 29 GBO – Nachweis der Eintragungsunterlagen
  6. Deutsche Post: Postvollmacht

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