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Arbeitszeitrechner – mit Pausenprüfung und Stundenzettel

Geprüft am 04.11.2026Stand: DIN 5008:2020-03Quellen

Arbeitszeit ist die Zeit von Beginn bis Ende der Arbeit ohne Pausen. Von 8:00 bis 16:30 Uhr mit 30 Minuten Pause sind das 8 Stunden oder 8,00 dezimal. Der Rechner zeigt das Ergebnis sofort, prüft Pausen und Höchstzeit nach dem Arbeitszeitgesetz und schreibt Ihren Stundenzettel.

Arbeitszeit8 Std.8,00 Stunden dezimal
Feierabend ist um 16:30 Uhr mit 30 Minuten Pause

Woche oder Monat erfassen: Ihr Stundenzettel

Tragen Sie jeden Arbeitstag ein. Der Rechner zählt zusammen, vergleicht mit Ihrem Soll und prüft auch die Ruhezeit zwischen zwei Schichten. Urlaub oder Krankheit schreiben Sie einfach in die Bemerkung. Solche Tage zählen nicht zum Soll. Am Ende laden Sie den Stundenzettel als Word-Datei oder drucken ihn.

Diese Woche
Arbeitszeit0:000,00 dezimal, 0 Tage
Plus oder Minus0:00noch keine Einträge
Pausen0:00zusammen
Mögliche Verstöße0nach Arbeitszeitgesetz
Stundenzettel ansehen

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Was das Arbeitszeitgesetz vorgibt

Die Grenzen stehen in den §§ 3 bis 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Der Rechner nutzt genau diese Werte. Sie gelten für Beschäftigte ab 18 Jahren. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen dürfen in bestimmten Fällen abweichen, deshalb ist ein Hinweis des Rechners noch keine rechtliche Bewertung.

RegelGrenzeVorschrift
Arbeitszeit je Werktag8 Stunden§ 3 Satz 1
Verlängerungbis 10 Stunden, wenn im Schnitt von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen werktäglich 8 Stunden nicht überschritten werden§ 3 Satz 2
Pause bei mehr als 6 bis 9 Stundenmindestens 30 Minuten§ 4 Satz 1
Pause bei mehr als 9 Stundenmindestens 45 Minuten§ 4 Satz 1
Aufteilen der Pausein Abschnitte von mindestens 15 Minuten§ 4 Satz 2
Arbeit am Stückhöchstens 6 Stunden ohne Pause§ 4 Satz 3
Ruhezeit nach Arbeitsendemindestens 11 Stunden am Stück§ 5 Abs. 1
Sonn- und Feiertagekeine Beschäftigung, außer in den Fällen des § 10§ 9 Abs. 1
Gut zu wissen

Werktage sind auch die Samstage. Deshalb sind in einer Woche bis zu 48 Stunden regulär möglich (6 × 8 Stunden), kurzfristig auch mehr, solange der Schnitt stimmt. In Krankenhäusern, Gaststätten, Verkehrsbetrieben und einigen anderen Branchen darf die Ruhezeit um bis zu eine Stunde kürzer sein, wenn sie innerhalb eines Monats oder von vier Wochen ausgeglichen wird (§ 5 Abs. 2 ArbZG).

Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt strenger: 30 Minuten Pause bei mehr als 4,5 bis 6 Stunden, 60 Minuten bei mehr als 6 Stunden (§ 11 Jugendarbeitsschutzgesetz). Diese Werte prüft der Rechner nicht.

So rechnen Sie die Arbeitszeit von Hand

  1. Anwesenheit ausrechnenEnde minus Beginn: 16:30 Uhr minus 8:00 Uhr sind 8 Stunden und 30 Minuten.
  2. Pause abziehen8:30 minus 0:30 ergibt 8:00 Stunden Arbeitszeit. Pausen zählen nach § 2 Abs. 1 ArbZG nicht zur Arbeitszeit.
  3. In Dezimalstunden umrechnenMinuten durch 60 teilen: 45 Minuten sind 0,75 Stunden, also 7:45 Stunden gleich 7,75 dezimal.
  4. Über Mitternacht rechnenBei Nachtschicht zählen Sie bis 24:00 Uhr und ab 0:00 Uhr getrennt: Von 22:00 bis 6:00 Uhr sind es 2 plus 6, also 8 Stunden Anwesenheit.

Minuten in Dezimalstunden umrechnen

Lohnabrechnungen und viele Zeiterfassungen rechnen dezimal. 7 Stunden 30 Minuten sind dort 7,50 und nicht 7,30. Diese Werte brauchen Sie am häufigsten:

MinutenDezimalMinutenDezimal
50,08350,58
100,17400,67
150,25450,75
200,33500,83
250,42550,92
300,50601,00

Stunden addieren

Mehrere Zeiten zusammenzählen, etwa Projektstunden oder Überstunden aus verschiedenen Monaten. Schreiben Sie Stunden und Minuten mit Doppelpunkt (7:30) oder dezimal mit Komma (7,5), getrennt durch Leerzeichen oder neue Zeilen. Mit Minus ziehen Sie ab.

Summe22:30 Stunden22,50 Stunden dezimal

Muss die Arbeitszeit aufgezeichnet werden?

Ja, in vielen Fällen. Das Bundesarbeitsgericht hat am 13.09.2022 entschieden, dass Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit erfassen müssen (1 ABR 22/21). Elektronisch muss das nicht sein, Papier kann je nach Tätigkeit und Betrieb genügen. Das Bundesarbeitsministerium liest die Entscheidung so, dass die gesamte Arbeitszeit aufzuzeichnen ist.

Daneben gibt es zwei ausdrückliche Vorschriften:

  • § 16 Abs. 2 ArbZG: Arbeitszeit über 8 Stunden am Werktag ist aufzuzeichnen und die Nachweise mindestens 2 Jahre aufzubewahren.
  • § 17 Abs. 1 Mindestlohngesetz: Bei Minijobs und in den Branchen nach § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, etwa Bau und Gastronomie, sind Beginn, Ende und Dauer spätestens am 7. Kalendertag nach dem Arbeitstag festzuhalten und mindestens 2 Jahre aufzubewahren.

Der Stundenzettel aus dem Rechner enthält genau diese Angaben. Geben Sie ihn unterschrieben ab, wenn Ihr Arbeitgeber das so verlangt. Urlaub beantragen Sie mit der Vorlage für den Urlaubsantrag, eine Bestätigung über ein Gespräch zur Arbeitszeit halten Sie in einer Aktennotiz fest. Wenn Sie etwas schriftlich an den Arbeitgeber richten, helfen die Briefvorlagen; die Schreibweise von Datum und Uhrzeit nach DIN 5008 steht auf einer eigenen Seite.

Häufige Fragen zur Arbeitszeit

Zählt die Pause zur Arbeitszeit?

Nein. § 2 Abs. 1 ArbZG nennt die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Ob die Pause bezahlt wird, regeln Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.

Wie viel Pause brauche ich bei 8 Stunden?

Mindestens 30 Minuten, denn die Arbeitszeit liegt über 6 und nicht über 9 Stunden. Sie dürfen die Pause teilen, etwa in zweimal 15 Minuten. Kürzere Abschnitte zählen nach § 4 ArbZG nicht als Pause.

Wie viel darf ich pro Woche arbeiten?

Das Gesetz begrenzt die Arbeitszeit je Werktag, nicht ausdrücklich die Woche. Bei 6 Werktagen ergeben sich 48 Stunden als Regelgrenze und mit 10 Stunden je Werktag bis zu 60 Stunden, wenn der Ausgleich nach § 3 ArbZG gelingt. Ihr Arbeitsvertrag kann weniger vorsehen.

Rechnet der Rechner Nachtschichten?

Ja. Liegt das Ende vor dem Beginn, zum Beispiel 22:00 bis 6:00 Uhr, wertet er das als Schicht über Mitternacht und zählt sie zum Tag des Beginns.

Werden meine Zeiten gespeichert?

Nur in Ihrem Browser auf diesem Gerät. Es wird nichts an uns übertragen. Auf einem fremden oder gemeinsam genutzten Rechner leeren Sie den Zeitraum am Ende mit dem Knopf über der Tabelle.

Quellen

  1. Gesetze im Internet: Arbeitszeitgesetz (§§ 2–5, 9, 10, 16)
  2. Gesetze im Internet: § 17 Mindestlohngesetz
  3. Gesetze im Internet: § 11 Jugendarbeitsschutzgesetz
  4. Bundesarbeitsgericht: Beschluss 1 ABR 22/21 vom 13.09.2022
  5. BMAS: Fragen und Antworten zur Arbeitszeiterfassung

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