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Urlaubsantrag Vorlage – mit Urlaubstage-Rechner

Geprüft am 09.10.2026Stand: DIN 5008:2020-03Quellen

Ein Urlaubsantrag nennt Ihren Namen, den Zeitraum, die Zahl der Urlaubstage und Ihre Vertretung. Eine Form schreibt das Gesetz nicht vor, schriftlich haben Sie aber einen Nachweis. Die Vorlage unten zählt die Urlaubstage ohne Wochenenden und bundesweite Feiertage, rechnet den Resturlaub aus und enthält ein Feld für die Genehmigung.

Die Felder enthalten ein Beispiel. Überschreiben Sie es mit Ihren Angaben – die Vorschau ändert sich sofort.

1. Antragsteller
2. Urlaub
3. Datum

Ihre Eingaben bleiben in diesem Browser und werden nicht übertragen.

So nutzen Sie die Vorlage

  1. Ihre AngabenName, Personalnummer, Abteilung und auf Wunsch die Firma für die Kopfzeile. Der Browser merkt sich diese Felder für den nächsten Antrag.
  2. Art und ZeitraumErholungsurlaub, Sonderurlaub, Bildungsurlaub, unbezahlter Urlaub oder Überstundenausgleich. Dann „von“ und „bis einschließlich“.
  3. Tage prüfenÜber der Vorschau erscheint die Zahl der Urlaubstage. Arbeiten Sie auch samstags, setzen Sie den Haken bei „6-Tage-Woche“ – dann zählen Samstage mit.
  4. UrlaubskontoJahresanspruch und bereits genommene Tage eintragen; der Rest nach diesem Antrag steht im Formular. Dazu die Vertretung.
  5. Drucken oder als Word-Datei„Drucken / PDF“ oder „Word-Datei (.docx)“. Unten im Blatt kreuzt die vorgesetzte Person „genehmigt“ oder „abgelehnt“ an und unterschreibt. „Beispiel löschen“ leert die Musterdaten.

Wie der Rechner zählt

Der Rechner zählt jeden Tag im Zeitraum, außer Sonntagen, Samstagen (bei der 5-Tage-Woche) und den bundesweiten gesetzlichen Feiertagen: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, 3. Oktober sowie 25. und 26. Dezember.

Achtung

Feiertage, die nur in einzelnen Bundesländern gelten, kennt der Rechner nicht. Fällt ein Landesfeiertag in Ihren Urlaub, ziehen Sie ihn selbst ab. Der 24. und 31. Dezember zählen als normale Arbeitstage; gibt Ihr Betrieb diese Tage frei, ziehen Sie sie ebenfalls ab.

Ein Beispiel: Urlaub vom 21.12.2026 bis 02.01.2027 bei einer 5-Tage-Woche. Der Rechner kommt auf 8 Urlaubstage – der 25. Dezember und Neujahr fallen auf Werktage und werden nicht mitgezählt, der 26. Dezember ist ein Samstag. Bei 30 Tagen Anspruch und 18 genommenen bleiben danach 4 Tage.

Wie viel Urlaub steht Ihnen zu?

Auf einen Blick
Gesetzlicher Mindesturlaub
24 Werktage im Jahr (§ 3 BUrlG)
Werktage
alle Kalendertage außer Sonn- und gesetzlichen Feiertagen – also auch Samstage
Bei 5-Tage-Woche
20 Arbeitstage, also vier Wochen
Mehr Urlaub
aus Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag

Die 24 Werktage gehen von einer 6-Tage-Woche aus. Wer fünf Tage arbeitet, kommt umgerechnet auf 20 Tage. Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag kann mehr vorsehen; tragen Sie in der Vorlage Ihren tatsächlichen Jahresanspruch ein.

Wünsche, Fristen und Übertrag

  • Urlaubswünsche: Der Arbeitgeber muss Ihre Wünsche berücksichtigen. Ablehnen darf er nur, wenn dringende betriebliche Belange oder sozial vorrangige Wünsche von Kollegen entgegenstehen (§ 7 Abs. 1 BUrlG).
  • Antragsfrist: Das Gesetz kennt keine. Fristen können sich aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ergeben.
  • Form: kein gesetzlicher Formzwang. Ihr Arbeitgeber kann aber ein Verfahren festlegen, etwa ein eigenes Formular oder ein Personalsystem.
  • Übertrag: Urlaub ist im laufenden Jahr zu nehmen. Nur aus dringenden Gründen wird er übertragen und muss dann in den ersten drei Monaten des Folgejahres genommen werden, also bis 31. März (§ 7 Abs. 3 BUrlG).
So nicht
  • Urlaub nur mündlich im Flur besprochen
  • „Urlaub ab Mitte Dezember“
  • Flug buchen, bevor der Antrag genehmigt ist
So richtig
  • schriftlicher Antrag mit Genehmigungsfeld
  • „vom 21.12.2026 bis einschließlich 02.01.2027“
  • erst buchen, wenn „genehmigt“ angekreuzt ist

Antrag per E-Mail und Abwesenheitsnotiz

Läuft der Antrag in Ihrem Betrieb per E-Mail, hängen Sie das PDF an und nennen Sie Zeitraum und Tage im Betreff, etwa „Urlaubsantrag 21.12.2026 – 02.01.2027“. Wie Sie die E-Mail aufbauen, zeigt E-Mails nach DIN 5008; das Datum schreiben Sie wie unter Datum nach DIN 5008 beschrieben. Ist der Urlaub genehmigt, richten Sie vor dem ersten Urlaubstag eine Abwesenheitsnotiz ein. Weitere Vorlagen für den Büroalltag finden Sie unter DIN 5008 für Berufstätige.

Endet Ihr Arbeitsverhältnis, regeln Sie den Resturlaub am besten gleich im Kündigungsschreiben – die Vorlage zur Kündigung des Arbeitsvertrags hat dafür ein eigenes Feld.

Häufige Fragen zum Urlaubsantrag

Muss ein Urlaubsantrag schriftlich sein?

Nein, das Gesetz schreibt keine Form vor. Schriftlich haben Sie aber einen Nachweis, was beantragt und genehmigt wurde. Hat Ihr Arbeitgeber ein eigenes Verfahren, nutzen Sie dieses.

Wie viele Tage vorher muss ich Urlaub beantragen?

Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Prüfen Sie Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Für lange Urlaube und die Ferienzeit lohnt ein früher Antrag.

Zählt der Samstag als Urlaubstag?

Bei einer 5-Tage-Woche nicht. Das Gesetz rechnet zwar mit Werktagen einschließlich Samstag (24 Werktage), umgerechnet ergibt das bei fünf Arbeitstagen 20 Urlaubstage. Arbeiten Sie samstags, setzen Sie in der Vorlage den Haken „6-Tage-Woche“.

Kann ich Resturlaub ins nächste Jahr mitnehmen?

Nach § 7 Abs. 3 BUrlG nur aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen, und dann bis 31. März des Folgejahres. Prüfen Sie zusätzlich Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag.

Quellen

  1. Gesetze im Internet: § 3 BUrlG – Dauer des Urlaubs
  2. Gesetze im Internet: § 7 BUrlG – Zeitpunkt, Übertragbarkeit
  3. Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste: WD 6 - 039/23
  4. arbeitsrechte.de: Urlaubsantrag
  5. stellenmarkt.de: Urlaubsantrag

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