Kündigung Vorlage: Kündigungsschreiben online ausfüllen
Eine Kündigung braucht nur wenige Angaben: wer kündigt, welchen Vertrag (mit Kunden- oder Vertragsnummer), zu welchem Termin und die Bitte um Bestätigung. Für Handy, Strom, Abo oder Verein genügt meist die Textform, also auch eine E-Mail – ein unterschriebener Brief per Einschreiben ist trotzdem der sicherste Weg. Füllen Sie die Vorlage unten aus und drucken Sie den Brief direkt.
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So nutzen Sie die Vorlage
- Vertrag auswählenWählen Sie, was Sie kündigen: Mobilfunk, Internet, Strom, Gas, Abo, Streaming, Mitgliedschaft oder einen sonstigen Vertrag. Tragen Sie Kunden- und Vertragsnummer ein – beides steht auf jeder Rechnung.
- Termin festlegen„Zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ ist die sichere Wahl. Wenn Sie ein Datum eintragen, ergänzt die Vorlage automatisch „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.
- Zusätze wählenPer Häkchen bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung, widerrufen die Lastschrift zum Vertragsende und lehnen Rückgewinnungsanrufe ab.
- Drucken oder speichernMit „Drucken / PDF“ erhalten Sie den fertigen Brief nach DIN 5008, mit „Word-Datei (.docx)“ eine bearbeitbare Fassung. „Beispiel löschen“ leert alle Felder. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Fristen und Sonderregeln stehen in Ihrem Vertrag und den AGB – im Zweifel fragen Sie eine Verbraucherzentrale oder eine Anwältin.
Für Wohnung, Job, Versicherung und Fitnessstudio: die Spezialvorlagen
Diese vier Kündigungen haben eigene Regeln. Dafür gibt es eigene Vorlagen mit passenden Feldern und, wo möglich, einem Fristrechner:
- Kündigung Wohnung – Schriftform mit Unterschrift aller Mieter, Rechner für das Mietende nach dem dritten Werktag.
- Kündigung Arbeitsvertrag – Schriftform, keine E-Mail; Rechner für gesetzliche, Probezeit- und vertragliche Fristen, auch für den Minijob.
- Kündigung Versicherung – ordentlich zum Ablauf, nach Beitragserhöhung, nach Schadensfall oder Fahrzeugverkauf; mit dem Stichtag 30. November für die Kfz-Versicherung.
- Kündigung Fitnessstudio – Laufzeitregeln für Verträge ab März 2022, ordentlich oder aus wichtigem Grund.
Wer einen Online-Kauf rückgängig machen will, kündigt nicht, sondern widerruft: Dafür gibt es das Widerrufsformular.
Was in jede Kündigung gehört
- Absender
- Ihr Name und Ihre Anschrift, genau wie im Vertrag
- Empfänger
- Anschrift des Vertragspartners, am besten aus der letzten Rechnung
- Betreff
- „Kündigung meines Mobilfunkvertrags, Kundennummer 123456789“
- Kündigungssatz
- eindeutig „hiermit kündige ich …“ – kein „ich möchte eventuell“
- Termin
- ein Datum oder „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“
- Bestätigung
- Bitte um schriftliche Bestätigung von Eingang und Vertragsende
- Unterschrift
- beim Brief handschriftlich, über dem gedruckten Namen
Den Brief richten Sie wie jeden Privatbrief ein: Die Anschrift steht im Anschriftfeld, darüber gegebenenfalls der Vermerk „Einschreiben Einwurf“. Der Betreff kommt ohne das Wort „Betreff“ aus. Wie Sie den Brief so falten, dass die Anschrift im Fenster sitzt, zeigt Brief falten.
- „Ich möchte meinen Vertrag gern beenden, wenn das geht.“
- Kündigung ohne Kunden- oder Vertragsnummer
- Nur ein festes Datum, das vielleicht zu früh liegt
- „Hiermit kündige ich meinen Mobilfunkvertrag (Kundennummer 123456789) fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“
- Kunden- und Vertragsnummer im Betreff und im Text
- „zum 31. Dezember 2026, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“
Warum „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“?
Haben Sie sich bei der Frist verrechnet, läuft eine Kündigung zu einem festen Datum ins Leere – der Vertrag kann sich dann verlängern. Der Zusatz sorgt dafür, dass die Kündigung jedenfalls zum frühesten zulässigen Termin wirkt. Die Vorlage setzt ihn automatisch.
Welche Form? Textform oder Schriftform
Bei den meisten Verbraucherverträgen darf der Anbieter in seinen AGB keine strengere Form verlangen als die Textform (§ 309 Nr. 13 BGB). Das gilt für Verträge ab dem 1. Oktober 2016. Textform heißt: lesbare Erklärung, die Ihren Namen nennt – also auch E-Mail oder Fax.
Strenger ist das Gesetz bei Miete und Arbeit. Dort ist die Schriftform vorgeschrieben: ein Brief mit eigenhändiger Unterschrift (§ 126 BGB). Eine E-Mail ist dann unwirksam.
| Vertrag | Mindestform | Empfehlung |
|---|---|---|
| Handy, Internet, Strom, Gas, Abo, Streaming | Textform (Brief, E-Mail, Fax) | Brief per Einschreiben oder Kündigungsbutton |
| Fitnessstudio, Versicherung | Textform | unterschriebener Brief mit Zugangsnachweis |
| Mietwohnung | Schriftform | Original mit Unterschrift aller Mieter |
| Arbeitsvertrag, Minijob | Schriftform, keine elektronische Form | persönlich übergeben, Empfang quittieren lassen |
Kündigungsbutton bei Online-Verträgen
Wer Verträge mit Laufzeit über eine Website abschließen lässt, muss seit dem 1. Juli 2022 einen Kündigungsbutton anbieten: eine Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ und eine Bestätigung „jetzt kündigen“ (§ 312k BGB). Ausgenommen sind Verträge mit strengerer Form wie Miete und Arbeit sowie Finanzdienstleistungen. Fehlt der Button, können Sie laut Gesetz jederzeit ohne Frist kündigen. Speichern Sie die Bestätigung, die Sie nach der Button-Kündigung erhalten.
Zugang: Wann ist die Kündigung angekommen?
Es zählt der Tag, an dem die Kündigung beim Empfänger ankommt – nicht der Tag, an dem Sie sie abschicken. Planen Sie für die Post ein bis zwei Werktage ein. Den Zugang müssen im Streitfall Sie beweisen. Darum:
- Einschreiben Einwurf: Der Einwurf in den Briefkasten wird dokumentiert. Den Vermerk wählen Sie in der Vorlage unter „Versandart“.
- E-Mail oder Button: Bewahren Sie die Eingangsbestätigung auf.
- Persönliche Übergabe: Lassen Sie sich den Empfang auf einer Kopie mit Datum bestätigen.
Für Laufzeitverträge, die per AGB ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden, gilt: Nach der ersten Laufzeit von höchstens zwei Jahren dürfen sie sich nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern und sind dann mit höchstens einem Monat Frist kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB). Die genaue Frist Ihres Vertrags steht in den Vertragsunterlagen oder AGB, bei Vereinen in der Satzung.
Häufige Fragen zur Kündigung
Kann ich per E-Mail kündigen?
Bei Handy, Strom, Abo oder Fitnessstudio meist ja, weil AGB keine strengere Form als die Textform verlangen dürfen. Bei Wohnung und Arbeitsvertrag nein – dort ist ein unterschriebener Brief Pflicht.
Muss ich einen Grund für die Kündigung nennen?
Für eine ordentliche Kündigung nicht. Ein Grund gehört nur in eine außerordentliche Kündigung, etwa aus wichtigem Grund.
Was mache ich, wenn keine Bestätigung kommt?
Fragen Sie nach etwa zwei Wochen schriftlich nach und legen Sie eine Kopie der Kündigung und den Einlieferungsbeleg bei. Deshalb lohnt sich der Zugangsnachweis von Anfang an.
Muss ich die Lastschrift extra widerrufen?
Die Vorlage enthält dafür einen Satz, den Sie per Häkchen einfügen: Das SEPA-Mandat wird zum Vertragsende widerrufen. So wird nach dem Ende nichts mehr abgebucht.
Kann ich die Kündigung mit dem Brief-Generator schreiben?
Ja, der Brief-Generator eignet sich für freie Texte. Die Kündigungsvorlage oben ist schneller, weil Betreff und Kündigungssatz schon fertig formuliert sind.
Quellen
- BGB § 309 – Klauselverbote (Laufzeit, Textform)
- BGB § 312k – Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
- BGB § 126 – Schriftform
- IHK München: Vertragskündigung per E-Mail – Textform
- Verbraucherzentrale Niedersachsen: Kündigungsbutton