Zum Inhalt springen
DIN5008.netBriefe, E-Mails & Schreibregeln

Widerrufsformular: Vorlage mit Fristrechner und amtlichem Muster

Geprüft am 09.10.2026Stand: DIN 5008:2020-03Quellen

Mit einem Widerruf machen Sie einen Online-Kauf oder einen anderen Fernabsatzvertrag rückgängig: innerhalb von 14 Tagen, ohne Begründung. Es genügt, den Widerruf rechtzeitig abzusenden – per Brief, E-Mail oder seit 19. Juni 2026 auch per Widerrufsbutton. Die Vorlage berechnet das Fristende und schreibt den Widerruf; das amtliche Muster-Widerrufsformular finden Sie weiter unten im Wortlaut.

Die Felder enthalten ein Beispiel. Überschreiben Sie es mit Ihren Angaben – die Vorschau ändert sich sofort.

1. Verbraucher (Sie)
2. Händler
3. Bestellung
4. Ort und Datum

Ihre Eingaben bleiben in diesem Browser und werden nicht übertragen.

So nutzen Sie die Vorlage

  1. Händler eintragenDie Anschrift steht im Impressum des Shops, in der Bestellbestätigung oder in der Widerrufsbelehrung.
  2. Bestellung beschreibenWählen Sie „Kauf von Waren“ oder „Dienstleistung“, nennen Sie Artikel und Bestellnummer und tragen Sie Bestell- und Lieferdatum ein.
  3. Frist prüfenDer Rechner zeigt das Fristende: 14 Tage ab Erhalt der Ware, bei Dienstleistungen ab dem Bestelldatum. Fällt das Ende auf ein Wochenende oder einen bundesweiten Feiertag, nennt er den nächsten Werktag.
  4. Absenden„Drucken / PDF“ liefert den Brief nach DIN 5008, „Word-Datei (.docx)“ eine bearbeitbare Fassung. Den Text können Sie auch in eine E-Mail übernehmen. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser; „Beispiel löschen“ leert die Felder.
Hinweis

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Für manche Verträge gibt es Ausnahmen vom Widerrufsrecht; maßgeblich ist die Widerrufsbelehrung des Händlers.

Die Regeln in Kürze

Auf einen Blick
Frist
14 Tage (§ 355 Abs. 2 BGB)
Beginn bei Waren
mit Erhalt der Ware, bei Teillieferungen mit Erhalt der letzten Sendung (§ 356 Abs. 2 BGB)
Ohne Belehrung
Die Frist beginnt nicht, bevor der Händler ordnungsgemäß belehrt hat; das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Fristbeginn
Begründung
nicht nötig – Ihr Entschluss muss nur eindeutig hervorgehen
Rechtzeitig
Absenden innerhalb der Frist genügt
Form
Brief, E-Mail, Muster-Formular oder Widerrufsbutton

Ein Beispiel: Sie bestellen am 1. Oktober 2026 einen Kaffeevollautomaten, das Paket kommt am Dienstag, 6. Oktober 2026. Die Frist endet am Dienstag, 20. Oktober 2026. Schicken Sie den Widerruf an diesem Tag ab, ist er rechtzeitig.

So nicht
  • Ware kommentarlos zurückschicken und auf das Beste hoffen
  • „Das Gerät gefällt mir nicht so richtig …“
  • Widerruf ohne Bestellnummer
So richtig
  • Ausdrückliche Erklärung: „Hiermit widerrufe ich den Vertrag …“
  • Bestellnummer, Bestell- und Lieferdatum nennen
  • Absendung belegen: E-Mail aufbewahren oder Einlieferungsbeleg

Neu seit 19. Juni 2026: der Widerrufsbutton

Wer Verträge online abschließen lässt, muss seit dem 19. Juni 2026 eine Widerrufsfunktion anbieten (§ 356a BGB). Sie heißt „Vertrag widerrufen“; zur Bestätigung folgt „Widerruf bestätigen“. Den Eingang muss der Händler Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen, etwa per E-Mail. An der 14-Tage-Frist ändert der Button nichts, und Brief oder E-Mail bleiben weiter möglich. Speichern Sie die Bestätigung.

Das amtliche Muster-Widerrufsformular

Dieses Muster gibt das Gesetz vor. Sie dürfen es nutzen, müssen aber nicht – ein eigener Brief wie oben ist genauso wirksam. Der Text stammt aus Anlage 2 zu Artikel 246a EGBGB. Als amtliches Werk ist er gemeinfrei (§ 5 UrhG) und wird hier vollständig wiedergegeben:

Muster-Widerrufsformular(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)– An [hier ist der Name, die Anschrift und die E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)– Bestellt am (*)/erhalten am (*)– Name des/der Verbraucher(s)– Anschrift des/der Verbraucher(s)– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)– Datum_______________(*) Unzutreffendes streichen.

Füllen Sie das Formular aus, streichen Sie, was nicht passt, und unterschreiben Sie es, wenn Sie es auf Papier schicken. Bei einer E-Mail entfällt die Unterschrift. Die Vorlage oben enthält dieselben Angaben und ergänzt Bestellnummer, die Bitte um Erstattung und um eine Eingangsbestätigung.

Versand und Rücksendung

Schicken Sie den Widerruf an die Anschrift aus der Widerrufsbelehrung. Wie die Anschrift im Fenster sitzt, zeigt Brief falten; den Umschlag beschriften Sie nach Briefumschlag beschriften. Per E-Mail geht es schneller – dann übernehmen Sie Betreff und Text aus der Vorlage.

Wichtig ist der Unterschied zur Kündigung: Ein Widerruf macht den Vertrag rückgängig, eine Kündigung beendet ihn für die Zukunft. Für laufende Verträge wie Handy oder Streaming nutzen Sie die Kündigungsvorlage.

Häufige Fragen zum Widerruf

Muss ich das Muster-Widerrufsformular benutzen?

Nein. Jede eindeutige Erklärung genügt, zum Beispiel ein Brief oder eine E-Mail. Das Formular ist ein Angebot, keine Pflicht.

Reicht es, die Ware einfach zurückzuschicken?

Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Das Gesetz verlangt eine Erklärung, aus der Ihr Entschluss eindeutig hervorgeht. Legen Sie deshalb den Widerruf bei oder schicken Sie ihn vorab per E-Mail.

Wann beginnt die Widerrufsfrist?

Bei Waren mit dem Erhalt, bei Teillieferungen mit Erhalt der letzten Sendung – aber nicht, bevor Sie ordnungsgemäß belehrt wurden.

Muss ich einen Grund für den Widerruf angeben?

Nein. Eine Begründung ist nicht nötig.

Was ist der Widerrufsbutton?

Seit 19. Juni 2026 müssen Online-Händler eine Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ mit Bestätigung „Widerruf bestätigen“ anbieten. Der Eingang wird Ihnen bestätigt. Die Frist bleibt bei 14 Tagen.

Quellen

  1. BGB § 355 – Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
  2. BGB § 356 – Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen
  3. BGB § 356a – Widerrufsfunktion
  4. EGBGB Anlage 2 – Muster-Widerrufsformular
  5. Verbraucherzentrale: Widerrufsbutton ab Juni 2026

Passend dazu