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Quittung Vorlage – mit Betrag in Worten

Geprüft am 09.10.2026Stand: DIN 5008:2020-03Quellen

Eine Quittung bestätigt schriftlich, dass Geld angekommen ist. Üblich sind Betrag in Ziffern und Worten, Name des Zahlenden, Zahlungsgrund, Ort, Datum und die Unterschrift des Empfängers. Die Vorlage unten schreibt den Betrag automatisch in Worten und rechnet bei Bedarf die enthaltene Umsatzsteuer heraus.

Die Felder enthalten ein Beispiel. Überschreiben Sie es mit Ihren Angaben – die Vorschau ändert sich sofort.

1. Betrag
2. Zahler
3. Empfänger (Sie)
4. Ort und Datum

Ihre Eingaben bleiben in diesem Browser und werden nicht übertragen.

So nutzen Sie die Vorlage

  1. Betrag und ZweckTragen Sie den Endbetrag ein, zum Beispiel 250,00, dazu eine Quittungsnummer und wofür gezahlt wurde. Der Betrag in Worten erscheint sofort über der Vorschau und auf der Quittung.
  2. Umsatzsteuer wählenPrivat oder als Kleinunternehmer „ohne Ausweis“. Als Unternehmer wählen Sie 19 % oder 7 %; die Vorlage zeigt dann Nettobetrag und Steuerbetrag getrennt.
  3. Zahler und EmpfängerWer hat gezahlt, wer hat das Geld erhalten? Ihre eigenen Angaben merkt sich der Browser für die nächste Quittung.
  4. Ort, Datum, Zahlungsartbar, per Karte oder per Überweisung erhalten.
  5. Drucken und unterschreiben„Drucken / PDF“ oder „Word-Datei (.docx)“. „Beispiel löschen“ leert die Musterdaten. Die Unterschrift setzt der Empfänger von Hand auf den Ausdruck.

Was das Gesetz sagt

Die Quittung steht in § 368 BGB. Wer eine Zahlung erhält, muss auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis ausstellen. Hat der Zahlende ein rechtliches Interesse an einer anderen Form, kann er diese verlangen. Mehr regelt das Gesetz nicht: Es schreibt keine bestimmten Inhalte vor.

Die Quittung dient vor allem dem Zahlenden als Beweis. Wer bar zahlt, hat sonst keinen Beleg – anders als bei einer Überweisung mit Kontoauszug. Bitten Sie deshalb bei jeder Barzahlung um eine Quittung, etwa beim Verkauf eines gebrauchten Fahrrads oder bei der Übergabe einer Kaution.

Was auf eine Quittung gehört

Ratgeber und Vordrucke nennen übereinstimmend diese Angaben. Je vollständiger die Quittung ist, desto besser taugt sie als Beweis:

Auf einen Blick
Betrag
in Ziffern und in Worten
Zahler
Name, am besten mit Anschrift
Zweck
wofür gezahlt wurde
Empfangsvermerk
etwa „dankend erhalten“ oder „bar erhalten“
Ort und Datum
11.10.2026 oder 2026-10-11
Empfänger
Name, Anschrift und Unterschrift

Warum der Betrag in Worten? Ziffern lassen sich leicht ergänzen – aus 250 wird schnell 2.250. Ausgeschrieben ist der Betrag schwerer zu verfälschen. Die Vorlage schreibt ihn selbst: Aus 250,00 wird „zweihundertfünfzig Euro“, aus 1.234,56 wird „eintausendzweihundertvierunddreißig Euro und sechsundfünfzig Cent“.

So nicht
  • der Zahlende unterschreibt die Quittung
  • „Betrag erhalten“ ohne Zweck
  • Datum fehlt
So richtig
  • der Empfänger des Geldes unterschreibt
  • „für: Kaufpreis gebrauchtes Fahrrad, Rahmennummer WAW12345“
  • „Leipzig, 11.10.2026“

Wer unterschreibt?

Immer der Empfänger des Geldes. Er bestätigt, dass er den Betrag bekommen hat. Unterschreibt nur der Zahlende, taugt das Blatt nicht als Empfangsbestätigung. Soll eine andere Person für Sie Geld oder Unterlagen entgegennehmen, geben Sie ihr eine schriftliche Vollmacht mit.

Umsatzsteuer auf der Quittung

Privatleute weisen keine Umsatzsteuer aus. Unternehmer, die Umsatzsteuer abführen, geben Steuersatz und Steuerbetrag an. Bis 250 Euro gelten die vereinfachten Regeln für Kleinbetragsrechnungen (§ 33 UStDV): Entgelt und Steuer dürfen in einer Summe stehen, wenn der Steuersatz genannt ist.

Ein Beispiel mit 19 %: Bei 250,00 EUR Endbetrag weist die Vorlage 210,08 EUR netto und 39,92 EUR Umsatzsteuer aus. Ihre Steuernummer erscheint nur, wenn Sie Umsatzsteuer ausweisen.

Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Steuer aus. Soll die Quittung zugleich als Rechnung dienen, ergänzen Sie den Hinweis auf die Steuerbefreiung, etwa im Feld „Für“. Für größere Beträge und Rechnungen an Firmen nutzen Sie besser die Rechnungsvorlage mit allen Pflichtangaben.

Quittung oder Rechnung?

Die Rechnung fordert Geld an, die Quittung bestätigt, dass es da ist. Bei einer Überweisung belegt meist schon der Kontoauszug die Zahlung. Bleibt eine Rechnung offen, hilft die Mahnungsvorlage. Für Briefe rund um eine Zahlung finden Sie weitere Muster unter Briefvorlagen; das Datum schreiben Sie nach DIN 5008.

Häufige Fragen zur Quittung

Ist eine Quittung ohne Betrag in Worten gültig?

§ 368 BGB nennt keine Pflichtinhalte. Der Betrag in Worten ist üblich, weil er Fälschungen erschwert. Die Vorlage schreibt ihn automatisch, Sie müssen nichts von Hand ausschreiben.

Kann ich eine Quittung nachträglich verlangen?

Der Anspruch besteht „gegen Empfang der Leistung“, also bei der Zahlung. Am einfachsten bitten Sie gleich bei der Übergabe des Geldes darum und bringen die ausgedruckte Vorlage mit.

Brauche ich eine Quittungsnummer?

Für Privatleute nicht. Unternehmer nummerieren Quittungen meist fortlaufend, damit sie in der Buchhaltung auffindbar sind. Das Feld in der Vorlage können Sie leer lassen.

Darf ich die Quittung als PDF verschicken?

Ja. Speichern Sie sie über „Drucken / PDF“. Für eine Barzahlung ist ein unterschriebener Ausdruck üblich; den können Sie danach einscannen.

Quellen

  1. Gesetze im Internet: § 368 BGB – Quittung
  2. Gesetze im Internet: § 33 UStDV – Rechnungen über Kleinbeträge
  3. Lexware: Vorlage Quittung
  4. firma.de: Quittung – Definition, Angaben, Vorlage
  5. Papierkram: Quittung

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