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Betreff im Brief nach DIN 5008 – Regeln und Beispiele

Geprüft am 09.10.2026Stand: DIN 5008:2020-03Quellen

Der Betreff steht nach DIN 5008 ohne das Wort „Betreff“ und ohne Schlusspunkt. Üblich ist Fettdruck. Zwischen Anschriftfeld und Betreff sowie zwischen Betreff und Anrede liegen jeweils zwei Leerzeilen.

Was die Betreffzeile leisten soll

Der Betreff ist das Erste, was der Empfänger nach der Anschrift liest. Er sagt in wenigen Wörtern, worum es geht – so kann der Brief ohne Umweg an die richtige Stelle weitergegeben werden. In einer Firma oder Behörde entscheidet oft diese eine Zeile, wer das Schreiben bearbeitet. Ein guter Betreff ist deshalb kurz, konkret und enthält alles, was zur Zuordnung nötig ist: den Anlass und, falls vorhanden, eine Kunden-, Vertrags- oder Rechnungsnummer.

Die DIN 5008 regelt dabei nur die Form, nicht den Inhalt. Was Sie hineinschreiben, entscheiden Sie selbst. Wo die Zeile steht und wie sie aussieht, gibt die Norm dagegen recht genau vor.

Auf einen Blick
Wort „Betreff“
entfällt, auch die Abkürzung „Betr.“
Satzzeichen am Ende
kein Punkt
Hervorhebung
üblich fett, aber nicht vorgeschrieben
Abstand nach oben
zwei Leerzeilen unter Anschriftfeld bzw. Informationsblock
Abstand nach unten
zwei Leerzeilen bis zur Anrede
Position links
an der Fluchtlinie, 25 mm vom linken Blattrand

Die Regeln im Einzelnen

Ohne das Wort „Betreff“

Früher stand vor der Zeile „Betreff:“ oder „Betr.:“. Das ist seit Langem nicht mehr üblich und nach DIN 5008 nicht vorgesehen. Die Stellung im Brief und die Hervorhebung zeigen bereits, dass es sich um den Betreff handelt. Dasselbe gilt für Ersatzwörter wie „Thema:“ oder „Angelegenheit:“.

Kein Punkt am Ende

Der Betreff ist eine Überschrift, kein Satz. Deshalb steht am Ende kein Punkt. Ein Fragezeichen ist zwar nicht verboten, wirkt in einem Geschäftsbrief aber ungewohnt – formulieren Sie die Frage besser im Text.

Fett ist üblich, nicht Pflicht

Der Betreff soll sich vom Brieftext abheben. Die meisten Briefe nutzen dafür Fettdruck. Die Norm schreibt das aber nicht zwingend vor; auch eine andere Hervorhebung, etwa eine Farbe aus dem eigenen Erscheinungsbild, ist möglich. Unterstreichen sollten Sie nicht: Diese Form der Hervorhebung ist nach Angaben von Fachquellen seit der Ausgabe 2020 nicht mehr vorgesehen.

So nicht
  • Betreff: Ihre Rechnung vom 2. Oktober 2026
  • Betr.: Kündigung meines Vertrags.
  • BESCHWERDE WEGEN LIEFERUNG
So richtig
  • Rechnung 2026-0815 vom 2. Oktober 2026
  • Kündigung des Mobilfunkvertrags 4711-0815
  • Reklamation der Lieferung vom 28. September 2026

Abstände: zwei Leerzeilen davor und danach

Unter dem Anschriftfeld oder dem Informationsblock – je nachdem, was weiter nach unten reicht – folgen zwei Leerzeilen, dann der Betreff. Fachquellen beziffern diesen Abstand mit 8,46 mm. Nach dem Betreff folgen wieder zwei Leerzeilen, dann die Anrede. So steht der Betreff frei und fällt sofort ins Auge.

Stadtwerke Beispielstadt GmbHKundenservicePostfach 10 20 3004009 LeipzigAbschlag ab November 2026, Kundennummer 123456Sehr geehrte Damen und Herren,bitte passen Sie meinen monatlichen Abschlag an.

Wie die übrigen Abstände im Brief aussehen, vom Briefkopf bis zur Unterschrift, zeigt die Übersicht Brief nach DIN 5008.

Mehrzeiliger Betreff

Meist reicht eine Zeile. Wenn nicht, schreiben Sie den Betreff in der nächsten Zeile weiter – ohne Leerzeile dazwischen und mit derselben Hervorhebung. Üblich ist, die zweite Zeile ebenfalls an der Fluchtlinie beginnen zu lassen. Die beiden Leerzeilen bis zur Anrede zählen Sie dann ab der letzten Betreffzeile.

Mehr als zwei Zeilen sind ein Zeichen dafür, dass zu viel hineingepackt wurde. Kürzen Sie auf den Kern und verschieben Sie Einzelheiten in den ersten Absatz.

Ihr Angebot 2026-117 vom 1. Oktober 2026 über die Wartungder Heizungsanlage im Gebäude Gartenweg 5Sehr geehrter Herr Schulz,

Kunden-, Rechnungs- und Vertragsnummer im Betreff

Schreiben Sie an ein Unternehmen, bei dem Sie Kunde sind, gehört die Nummer, unter der Sie geführt werden, in den Betreff. Das erspart dem Empfänger die Suche und Ihnen die Rückfrage. Bewährt hat sich die Reihenfolge „Anlass, Nummer“ oder „Anlass Nummer vom Datum“.

  • Widerspruch gegen den Bescheid vom 15. September 2026, Aktenzeichen 12-345/26
  • Rechnung 2026-0815, Ihre Mahnung vom 5. Oktober 2026
  • Umzug zum 1. November 2026, Kundennummer 123456
  • Schaden vom 3. Oktober 2026, Versicherungsschein 98765432

Im Geschäftsbrief mit Informationsblock können Bezugsangaben wie „Ihr Zeichen“ oder „Ihre Nachricht vom“ auch dort stehen. Die frühere Bezugszeichenzeile unter dem Anschriftfeld gibt es seit der Ausgabe 2020 nicht mehr. Wie Sie den Block aufbauen, erklärt der Artikel Geschäftsbrief nach DIN 5008. Datumsangaben im Betreff schreiben Sie am besten ausgeschrieben, Hinweise dazu unter Datum nach DIN 5008.

Gute und schlechte Betreffzeilen im Vergleich

So nicht
  • Anfrage
  • Mein Schreiben
  • Wichtig!!!
  • Bezüglich Ihres Schreibens vom 2.10.
So richtig
  • Anfrage: Mietwagen für den 14. November 2026
  • Erinnerung an meine Kündigung vom 1. September 2026
  • Fristverlängerung für die Steuererklärung 2025, Steuernummer 231/123/45678
  • Ihr Schreiben vom 2. Oktober 2026, Kundennummer 123456

Die linke Spalte ist zu vage, zu laut oder lässt die Zuordnung offen. Die rechte nennt Anlass und Bezug in einer Zeile. Weitere typische Patzer sammelt die Seite Häufige Fehler nach DIN 5008.

Betreff in der E-Mail

In der E-Mail steht der Betreff im eigenen Feld des Mailprogramms. Fachratgeber zur DIN 5008 betonen: Eine geschäftliche E-Mail hat immer einen Betreff. Für ihn gelten dieselben Grundsätze wie im Brief – kurz, eindeutig, ohne Punkt am Ende.

  • Antwort und Weiterleitung: Das Mailprogramm setzt „RE“ bzw. „FW“ (oder „AW“ und „WG“) automatisch davor. Passen Sie den Betreff an, wenn sich das Thema im Verlauf ändert.
  • Ausland: Schreiben Sie im Betreff keine Umlaute und kein ß, also „Anfrage Pruefbericht“ statt „Anfrage Prüfbericht“. So wird er auch auf fremden Systemen korrekt angezeigt.
  • Keine Großbuchstaben: Ganze Wörter in Versalien wirken in E-Mails wie Schreien.
So nicht
  • (kein Betreff)
  • RE: RE: RE: Frage
  • DRINGEND – bitte lesen
So richtig
  • Angebot 2026-117: Rückfrage zum Liefertermin
  • RE: Termin Wartung am 14. November 2026
  • Bitte bis 16. Oktober freigeben: Entwurf Flyer

Wie die übrige E-Mail aufgebaut ist, von der Anrede bis zur Signatur, lesen Sie unter E-Mail nach DIN 5008.

Betreff in der Bewerbung

Im Anschreiben nennt der Betreff die Stelle, so wie sie in der Anzeige steht, dazu gegebenenfalls die Kennziffer: Bewerbung als Industriekauffrau, Kennziffer IK-2026-14. Ob davor „Bewerbung als“ steht oder nur die Stellenbezeichnung, ist Geschmackssache. Mehr dazu unter Bewerbung nach DIN 5008.

Gut zu wissen

In den Vorlagen auf der Seite Briefvorlagen und im Brief-Generator sitzt der Betreff bereits an der richtigen Stelle. Sie tragen nur noch den Text ein.

Häufige Fragen zum Betreff

Schreibt man „Betreff:“ vor die Betreffzeile?

Nein. Nach DIN 5008 entfällt das Wort „Betreff“ ebenso wie die Abkürzung „Betr.“. Die Zeile steht für sich und wird hervorgehoben, meist fett.

Muss der Betreff fett sein?

Fett ist die übliche Hervorhebung, aber keine Pflicht. Wichtig ist, dass sich der Betreff vom Text abhebt. Unterstreichen sollten Sie ihn nicht.

Kommt ein Punkt hinter den Betreff?

Nein. Der Betreff ist eine Überschrift, kein Satz, und endet deshalb ohne Punkt.

Wie viele Leerzeilen stehen vor und nach dem Betreff?

Jeweils zwei: zwei Leerzeilen unter dem Anschriftfeld bzw. Informationsblock, zwei Leerzeilen bis zur Anrede.

Darf der Betreff über zwei Zeilen gehen?

Ja. Schreiben Sie ohne Leerzeile in der nächsten Zeile weiter und heben Sie beide Zeilen gleich hervor. Länger als zwei Zeilen sollte er nicht werden.

Quellen

  1. Universität Göttingen: Schreibregeln nach DIN 5008
  2. Manager-Institut: DIN 5008 für Geschäftsbriefe
  3. Haufe Akademie: DIN 5008 – Regeln im Überblick
  4. Sekretaria: Briefvorlage DIN 5008 – Musterbrief
  5. Sekretaria: E-Mail nach DIN 5008
  6. Working Office: E-Mail nach DIN 5008

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