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Abkürzungen nach DIN 5008: Regeln und Liste

Geprüft am 09.10.2026Stand: DIN 5008:2020-03Quellen

Mehrteilige Abkürzungen schreiben Sie nach DIN 5008 mit Leerzeichen nach jedem Punkt: z. B., u. a., i. A. Ausnahmen sind usw., usf. und ppa., die ohne Leerzeichen stehen. Abkürzungen aus Anfangsbuchstaben wie AG, DIN oder HGB bekommen weder Punkt noch Leerzeichen.

Die Grundregel: ein Leerzeichen nach jedem Punkt

Die häufigste Frage zur Schreibweise von Abkürzungen ist die nach dem Leerzeichen. Die DIN 5008 beantwortet sie klar: Besteht eine Abkürzung aus mehreren abgekürzten Wörtern, folgt nach jedem Punkt ein Leerzeichen. Aus „zum Beispiel“ wird also „z. B.“, aus „unter anderem“ wird „u. a.“, aus „das heißt“ wird „d. h.“.

Der Grund ist einfach: Jedes Wort wird für sich abgekürzt, und zwischen Wörtern steht nun einmal ein Leerzeichen. Das gilt auch für die Zusätze vor der Unterschrift, „i. A.“ (im Auftrag) und „i. V.“ (in Vertretung). Wo diese im Brief stehen, lesen Sie unter Anrede und Grußformel.

So nicht
  • z.B.
  • u.a.
  • d.h.
  • i.A.
So richtig
  • z. B.
  • u. a.
  • d. h.
  • i. A.
Gut zu wissen

Damit „z.“ und „B.“ nicht auf zwei Zeilen landen, setzen viele Schreibende ein geschütztes Leerzeichen (in Word: Strg + Umschalt + Leertaste, am Mac Wahltaste + Leertaste). Vorgeschrieben ist das nicht, es sieht aber am Zeilenende ordentlicher aus.

Ausnahmen: usw., usf. und ppa.

Drei gebräuchliche Abkürzungen stehen ohne Leerzeichen, obwohl sie aus mehreren Wörtern gebildet sind: „usw.“ (und so weiter), „usf.“ (und so fort) und „ppa.“ (per procura, also mit Prokura). Sie haben sich als feste Kurzform eingebürgert und werden zusammengeschrieben.

So nicht
  • u. s. w.
  • u.s.w.
  • p. p. a.
So richtig
  • usw.
  • usf.
  • ppa.

Wer mit „usw.“ einen Satz beendet, setzt keinen zweiten Punkt. Der Abkürzungspunkt schließt den Satz gleich mit ab: „Wir liefern Papier, Umschläge, Ordner usw.“ Das gilt für jede Abkürzung mit Punkt am Satzende, also auch für „etc.“ oder „ca.“.

Initialwörter: AG, DIN, HGB ohne Punkt

Manche Abkürzungen spricht man Buchstabe für Buchstabe oder als eigenes Wort: AG, GmbH, HGB, DIN, IBAN, UNICEF. Diese Initial- oder Buchstabenwörter schreiben Sie ohne Punkt und ohne Leerzeichen. Ein „D.I.N.“ oder „A. G.“ ist falsch.

Auch das Postskriptum gehört in diese Gruppe. Nach DIN-Ratgebern steht „PS“ ohne Punkte. Wer am Briefende noch etwas ergänzen will, schreibt also „PS Die Unterlagen schicke ich Ihnen morgen.“

So nicht
  • D.I.N. 5008
  • H. G. B.
  • P.S.
So richtig
  • DIN 5008
  • HGB
  • PS

Liste häufiger Abkürzungen

Die Tabelle zeigt Abkürzungen, die in Briefen, E-Mails und Protokollen ständig vorkommen. Die Spalte „Schreibweise“ sagt kurz, worauf Sie achten müssen. Die Liste folgt der allgemeinen Rechtschreibung; die DIN 5008 regelt nur das Leerzeichen und den Punkt, nicht, welche Abkürzungen es gibt.

AbkürzungBedeutungSchreibweise
bzw.beziehungsweiseein Wort, ein Punkt
ca.circa (ungefähr)ein Punkt, vor Zahlen mit Leerzeichen: ca. 20 Seiten
d. h.das heißtLeerzeichen nach dem ersten Punkt
etc.et cetera (und so weiter)Fremdwort, ein Punkt
evtl.eventuellein Wort, ein Punkt
ggf.gegebenenfallsein Wort, ein Punkt
i. A.im AuftragLeerzeichen, großes A
i. V.in VertretungLeerzeichen, großes V
Mio.Million(en)ein Punkt: 2 Mio. Euro
Mrd.Milliarde(n)ein Punkt: 1,5 Mrd. Euro
Nr.Nummerein Punkt, Leerzeichen vor der Zahl: Nr. 12
ppa.per procuraohne Leerzeichen (Ausnahme)
S.Seiteein Punkt: S. 4
Tel.Telefonein Punkt; im Informationsblock meist ausgeschrieben
u. a.unter anderemLeerzeichen nach dem ersten Punkt
u. Ä.und ÄhnlichesLeerzeichen, großes Ä
usw.und so weiterohne Leerzeichen (Ausnahme)
usf.und so fortohne Leerzeichen (Ausnahme)
vgl.vergleicheein Wort, ein Punkt
z. B.zum BeispielLeerzeichen nach dem ersten Punkt
z. T.zum TeilLeerzeichen, großes T
AG, GmbHAktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftungohne Punkt
PSPostskriptumohne Punkte

Mitgliedsnummer, Kundennummer und Co.

Für zusammengesetzte Wörter mit „Nummer“ gibt es keine feste Kurzform in der Norm. Verbreitet sind „Mitgl.-Nr.“ für Mitgliedsnummer und „Kd.-Nr.“ für Kundennummer: Beide Teile werden einzeln abgekürzt und mit Bindestrich verbunden. Im Brief ist es aber meist besser, das Wort auszuschreiben. „Mitgliedsnummer 48213“ im Betreff liest jeder sofort, bei „Mitgl.-Nr.“ stockt mancher kurz.

Wann Sie besser ausschreiben

Abkürzungen sparen Platz, machen einen Text aber auch schwerer lesbar. Ein paar Faustregeln aus der allgemeinen Rechtschreibung und guter Schreibpraxis helfen:

  • Am Satzanfang ausschreiben: „Zum Beispiel können Sie …“ statt „Z. B. können Sie …“. Ein Satz, der mit einer Abkürzung beginnt, wirkt holprig.
  • Sparsam im Fließtext: Drei Abkürzungen in einem Satz bremsen den Leser. In Tabellen, Listen und im Informationsblock sind Abkürzungen dagegen üblich.
  • Unbekannte Kürzel erklären: Firmen- oder fachinterne Kürzel beim ersten Mal ausschreiben und die Abkürzung in Klammern dahinter setzen.
  • Nicht im Anschriftfeld erfinden: „Str.“ für Straße ist zwar verbreitet, ausgeschrieben ist die Anschrift aber eindeutiger. Mehr dazu unter Anschrift nach DIN 5008.
So nicht
  • Z. B. liefern wir auch samstags.
  • Bitte schicken Sie uns ggf. bzw. evtl. die Unterlagen u. a. per Post.
  • Wir liefern Papier, Ordner usw..
So richtig
  • Zum Beispiel liefern wir auch samstags.
  • Bitte schicken Sie uns die Unterlagen gegebenenfalls per Post.
  • Wir liefern Papier, Ordner usw.

Abkürzungen im Brief: wo sie typischerweise stehen

Im Geschäftsbrief begegnen Ihnen Abkürzungen vor allem an drei Stellen. Im Informationsblock rechts oben stehen Angaben wie Telefon, E-Mail und Datum, hier wird oft gekürzt. Vor der Unterschrift stehen „i. A.“, „i. V.“ oder „ppa.“, die zeigen, in welcher Vollmacht jemand unterschreibt. Und im Fuß des Briefbogens stehen Rechtsform und Registerangaben wie „GmbH“ oder „HRB“. Ein vollständiges Beispiel mit allen Teilen finden Sie im Musterbrief.

Der Zusatz steht unmittelbar beim Namen der unterschreibenden Person, also etwa „i. A. Max Mustermann“. Wie viele Leerzeilen genau davor und danach stehen, beschreiben Leitfäden unterschiedlich; eine Hochschul-Anleitung nennt je eine Leerzeile. Für die Unterschrift selbst sind üblich drei Leerzeilen. Häufige Stolperstellen rund um den Briefschluss sammelt die Seite DIN 5008 Fehler.

Abkürzungen im Geschäftsbrief und was sie bedeuten

Die drei Zusätze vor der Unterschrift sehen ähnlich aus, sagen aber Verschiedenes über die Befugnis der unterschreibenden Person. Verbreitet ist folgende Verwendung:

  • i. A. (im Auftrag): Die Person unterschreibt für das Unternehmen, ohne selbst eine besondere Vollmacht zu haben – typisch für Sachbearbeitung, Sekretariat und Kundenservice.
  • i. V. (in Vertretung): Die Person hat eine Vollmacht, etwa eine Handlungsvollmacht, oder vertritt eine verhinderte Führungskraft.
  • ppa. (per procura): Die Person ist Prokuristin oder Prokurist. Die Prokura ist eine weitreichende, im Handelsregister eingetragene Vollmacht.

Welcher Zusatz im Einzelfall richtig ist, legt das Unternehmen fest, nicht die DIN 5008. Die Norm bestimmt nur die Schreibweise: „i. A.“ und „i. V.“ mit Leerzeichen, „ppa.“ ohne.

Daneben tauchen im Briefalltag weitere Kürzel auf, vor allem in Bezugszeichen, Betreffzeilen und Tabellen. Die folgenden Schreibweisen sind üblich; eine verbindliche Liste dafür enthält die Norm nicht.

AbkürzungBedeutungHinweis
Anl.Anlage(n)im Anlagenvermerk meist ausgeschrieben: „Anlagen“
Az.Aktenzeichenhäufig in Schreiben von Behörden und Gerichten: Az. 12 C 345/26
Rg.-Nr.Rechnungsnummerwie Kd.-Nr. gebildet; auch „Re.-Nr.“ ist verbreitet
USt-IdNr.Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerBindestrich nach „USt“, „IdNr.“ zusammen
MwSt.Mehrwertsteuerein Punkt am Ende, kein Leerzeichen
HRBHandelsregister Abteilung Bohne Punkt, im Fuß vor der Registernummer

Wie bei Kunden- und Mitgliedsnummer gilt: In der Betreffzeile oder im Fließtext ist das ausgeschriebene Wort oft die bessere Wahl. „Rechnungsnummer 2026-117“ versteht jeder; Kürzel lohnen sich vor allem dort, wo der Platz knapp ist. Und ein Kürzel gehört nie in den Betreff selbst: Das Wort „Betreff“ oder „Betr.“ entfällt nach DIN 5008 ganz – Beispiele zeigt die Seite Betreff im Brief.

So nicht
  • Betr.: Ihre Rg.-Nr. 2026-117
  • i.A. Max Mustermann
  • p. p. a. Max Mustermann
So richtig
  • Ihre Rechnung 2026-117 vom 1. Oktober 2026
  • i. A. Max Mustermann
  • ppa. Max Mustermann

Maße und Einheiten: km, kg, min ohne Punkt

Einheitenzeichen wie km, m, kg, g, l, h, min und s sind keine Abkürzungen im Sinne der Rechtschreibung, sondern international festgelegte Zeichen. Sie bekommen deshalb keinen Punkt. Zwischen Zahl und Einheit steht nach allgemeiner Schreibregel ein Leerzeichen: 5 km, 2,5 kg, 30 min. Die DIN 5008 verlangt dasselbe ausdrücklich für das Prozentzeichen (19 %) und für Währungen (1.234,56 EUR).

Zusammengesetzte Einheiten mit Schrägstrich schreiben Sie ohne Leerzeichen: km/h, EUR/Monat. Steht eine Einheit am Satzende, folgt natürlich der normale Satzpunkt: „Das Paket wiegt 3 kg.“ Im Fließtext wirkt es oft ruhiger, kurze Einheiten auszuschreiben, also „drei Stunden“ statt „3 h“. In Tabellen, Angeboten und technischen Angaben sind die Zeichen dagegen üblich.

So nicht
  • 5km
  • 2,5 kg. Mehl kosten …
  • 120 km / h
  • 19%
So richtig
  • 5 km
  • 2,5 kg Mehl kosten …
  • 120 km/h
  • 19 %

Wie Sie große Zahlen gliedern und Beträge schreiben, zeigt die Seite Telefonnummern, Zahlen und Beträge.

Datum, Wochentage und Monate abkürzen

Beim ausgeschriebenen Datum erlaubt die DIN 5008 auch einen abgekürzten Monatsnamen: „9. Okt. 2026“ statt „9. Oktober 2026“. Der Tag steht ohne führende Null. Im Brieftext wirkt der ausgeschriebene Monat ruhiger; die Kurzform spart vor allem in Tabellen, Terminlisten und Protokollen Platz.

Üblich sind folgende Kurzformen: Jan., Febr., Apr., Aug., Sept., Okt., Nov., Dez. Daneben sind „Feb.“ und „Sep.“ verbreitet. Kurze Monatsnamen wie März, Mai, Juni und Juli werden in der Regel ausgeschrieben, weil die Abkürzung kaum Platz spart.

Wochentage kürzen Sie mit zwei Buchstaben und Punkt ab: Mo., Di., Mi., Do., Fr., Sa., So. In Kalendern und Tabellen sieht man sie auch ohne Punkt. Ein vollständiger Termin sieht dann so aus: „Mo., 12. Okt. 2026, 14:30 Uhr“. Für Öffnungszeiten verbindet der Bis-Strich die Angaben, nach DIN 5008 mit Leerzeichen: „Mo. – Fr. 9 – 17 Uhr“. Alles zu Datums- und Zeitangaben lesen Sie unter Datum und Uhrzeit nach DIN 5008.

bzw. richtig verwenden

„Bzw.“ steht für „beziehungsweise“ und hat zwei Aufgaben. Es ordnet Angaben einander zu: „Der Kurs kostet für Mitglieder bzw. Gäste 40 bzw. 60 EUR.“ Gemeint ist: Mitglieder zahlen 40 EUR, Gäste 60 EUR. Und es präzisiert eine Aussage im Sinne von „genauer gesagt“: „Wir melden uns morgen bzw. spätestens am Freitag.“

Als bloßer Ersatz für „und“ oder „oder“ ist „bzw.“ falsch oder zumindest unnötig. Wer „Bitte bringen Sie Ihren Ausweis bzw. Reisepass mit“ schreibt, meint ein einfaches „oder“ – und das ist kürzer und klarer. Ein Satz mit mehreren „bzw.“ ist meist schwer zu entschlüsseln; teilen Sie ihn dann lieber auf.

So nicht
  • Bitte bringen Sie Ihren Ausweis bzw. Reisepass mit.
  • Wir liefern Papier bzw. Ordner und Umschläge.
So richtig
  • Bitte bringen Sie Ihren Ausweis oder Reisepass mit.
  • Die Filialen in Leipzig bzw. Halle öffnen um 8 bzw. 9 Uhr.

Plural und Genitiv von Abkürzungen

Ob eine Abkürzung eine Endung bekommt, regelt nicht die DIN 5008, sondern die allgemeine Rechtschreibung. Die wichtigsten Fälle:

  • Buchstabenwörter im Plural: Ein angehängtes „s“ ist zulässig, wenn sonst unklar bleibt, dass mehrere gemeint sind: die GmbHs, die AGs, die Pkws. „Die Pkw“ ohne Endung ist ebenfalls richtig.
  • Kein Apostroph: „die GmbH’s“ oder „des Pkw’s“ ist falsch.
  • Genitiv: Weibliche Buchstabenwörter bleiben unverändert (der GmbH, der AG). Bei männlichen und sächlichen ist das „s“ freigestellt: des Pkw oder des Pkws.
  • Abkürzungen mit Punkt: Manche haben eine eigene Mehrzahlform, zum Beispiel „Nrn.“ für Nummern oder „Bde.“ für Bände. Meist bleibt die Abkürzung aber gleich: „S. 4 und 5“, „3 Mio. Euro“.

Häufige Fragen zu Abkürzungen

Schreibt man z. B. mit oder ohne Leerzeichen – und warum steht usw. ohne?

Mit Leerzeichen: „z. B.“. Die DIN 5008 trennt die Teile mehrteiliger Abkürzungen durch ein Leerzeichen nach jedem Punkt; „z.B.“ sieht man oft, es ist aber nicht normgerecht. „usw.“, „usf.“ und „ppa.“ gelten dagegen als feste Kurzformen und werden zusammengeschrieben.

Wie kürze ich bzw. ab, und darf es am Satzende stehen?

„bzw.“ ist schon die Abkürzung von „beziehungsweise“ – ein Wort, ein Punkt, kein Leerzeichen. Am Satzende steht es selten. Falls doch, genügt der eine Punkt.

Ist etc. im Geschäftsbrief erlaubt?

Ja. „etc.“ ist ein gebräuchliches Fremdwort und richtig geschrieben. Viele Schreibende nehmen im Deutschen lieber „usw.“, falsch ist „etc.“ aber nicht. Kombinieren Sie beides nicht und setzen Sie davor kein „und“.

Bekommen km, kg oder min einen Punkt?

Nein. Einheitenzeichen sind international festgelegt und stehen ohne Punkt. Zwischen Zahl und Einheit setzen Sie ein Leerzeichen: 5 km, 2,5 kg, 30 min. Nur am Satzende folgt der normale Satzpunkt.

Bekommt PS einen Punkt?

Nach DIN-Ratgebern nicht. „PS“ wird wie andere Buchstabenwörter ohne Punkte geschrieben.

Quellen

  1. Wikipedia: DIN 5008
  2. Universität Göttingen: Schreibregeln nach DIN 5008
  3. u-schaecher.de: DIN 5008 – Schreibweisen und Gestaltungsregeln
  4. DIN Media: DIN 5008:2020-03

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