E-Mail nach DIN 5008 – Aufbau, Signatur und Pflichtangaben
Eine E-Mail nach DIN 5008 hat immer einen Betreff, eine Anrede mit einer Leerzeile danach und Absätze, die durch Leerzeilen getrennt sind. Am Ende steht eine Signatur mit Gruß, Name, Kontaktdaten und – bei Firmen – den gesetzlichen Pflichtangaben. Diese gelten für E-Mails genauso wie für Briefe.
Gilt die DIN 5008 auch für E-Mails?
Ja. Die Norm enthält ein eigenes Kapitel zum elektronischen Schriftverkehr; Fachratgeber verorten es in Kapitel 22, die Signatur in Abschnitt 22.9. Besonders wichtig sind die Regeln, wenn eine E-Mail einen Geschäftsbrief ersetzt – etwa ein Angebot, eine Auftragsbestätigung oder eine Reklamation. Wie für alle Teile der DIN 5008 gilt: Sie ist eine Empfehlung, kein Gesetz. Verbindlich sind dagegen die gesetzlichen Pflichtangaben für Unternehmen, dazu unten mehr.
So ist eine E-Mail aufgebaut
- Empfänger richtig wählenAn, Cc oder Bcc – je nachdem, wer handeln soll und wer nur informiert wird.
- BetreffImmer angeben, kurz und eindeutig. Bei Antworten und Weiterleitungen stehen „RE“ bzw. „FW“ davor. Mehr unter Betreff nach DIN 5008.
- AnredeSie ist fester Bestandteil der E-Mail und endet mit Komma. Danach folgt eine Leerzeile.
- Text in AbsätzenEinzeilig schreiben, zwischen Absätzen eine Leerzeile, keine manuellen Worttrennungen.
- Anhänge ankündigenIm Text sagen, was angehängt ist und in welchem Format.
- SignaturGrußformel, Name, Firma, Kontaktdaten und Pflichtangaben – am besten als gespeicherter Textbaustein.
Beispiel einer E-Mail nach DIN 5008
Anrede und Gruß folgen denselben Regeln wie im Brief: Komma nach der Anrede, kleiner Textbeginn, Gruß ohne Komma. Details stehen unter Anrede und Grußformel.
An, Cc und Bcc richtig nutzen
| Feld | Bedeutung | Wann nutzen |
|---|---|---|
| An | Hauptempfänger | Wer etwas tun oder antworten soll |
| Cc | Kopie, für alle sichtbar | Wer nur informiert wird, etwa Vorgesetzte oder Vertretung |
| Bcc | Blindkopie, verdeckt | Große Verteiler, bei denen die Adressen aus Datenschutzgründen nicht sichtbar sein dürfen |
Ein häufiger Fehler: Rundschreiben an viele externe Empfänger im An- oder Cc-Feld. Dann sieht jeder alle Adressen – ein Datenschutzproblem. Setzen Sie solche Verteiler ins Bcc-Feld.
Text und Formatierung
E-Mails werden oft auf dem Handy gelesen. Kurze Absätze und klare Sätze helfen mehr als jede Gestaltung. Die Ratgeber zur DIN 5008 empfehlen:
- Zurückhaltend formatieren: Schrift und Farbe nach dem Erscheinungsbild der Firma, keine bunten Hervorhebungen.
- Keine Versalien: Ganze Wörter in Großbuchstaben wirken wie Schreien. Durchgehende Kleinschreibung ist ebenso unpassend.
- Emojis sparsam: Im Geschäftsverkehr nur zurückhaltend und nicht im Erstkontakt. Ein Smiley ersetzt keinen Schlusspunkt.
- Ausland: Im Betreff keine Umlaute und kein ß verwenden.
- Betreff leer gelassen
- hallo, anbei das angebot. gruß max
- BITTE UNBEDINGT HEUTE NOCH ANTWORTEN
- Rundmail an 80 Kunden mit allen Adressen im Cc
- Betreff: Angebot 2026-117 – Wartung Heizungsanlage
- Guten Tag Herr Weber,
im Anhang finden Sie das Angebot als PDF. - Bitte antworten Sie bis heute, 16:00 Uhr.
- Rundmail mit allen Kunden im Bcc
Anhänge
Kündigen Sie jeden Anhang im Text an, damit der Empfänger weiß, was ihn erwartet. Wählen Sie ein Format, das er sicher öffnen kann – für fertige Dokumente meist PDF. Große Dateien komprimieren Sie vor dem Versand. Im Brief übernimmt diese Aufgabe der Anlagenvermerk.
E-Mail-Signatur erstellen
Die Signatur steht am Ende jeder E-Mail und wird am besten einmal als Textbaustein im Mailprogramm hinterlegt. Nach den Ratgebern zur DIN 5008 gehören hinein: die Grußformel, Name und Funktion, Firmenangaben, Telefon, E-Mail- und Internetadresse sowie die gesetzlichen Pflichtangaben. Telefonnummern schreiben Sie dabei normgerecht ohne Klammern und Schrägstriche – Beispiele unter Telefonnummern nach DIN 5008.
Signatur-Vorlage für eine GmbH
Die markierten Zeilen sind die Pflichtangaben einer GmbH. Sie müssen vollständig sein. Für eine private E-Mail reichen Gruß und Name; Pflichtangaben gelten nur für Kaufleute und Gesellschaften.
Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails
Seit dem 1. Januar 2007 ist klar: Die Pflichtangaben für Geschäftsbriefe gelten „gleichviel welcher Form“ – also auch für E-Mails. Was genau hineingehört, hängt von der Rechtsform ab:
| Rechtsform | Pflichtangaben | Gesetz |
|---|---|---|
| Einzelkaufmann (e. K.) | Firma, Rechtsformbezeichnung, Ort der Handelsniederlassung, Registergericht, Registernummer | § 37a HGB |
| GmbH | Rechtsform, Sitz, Registergericht, Registernummer, alle Geschäftsführer (Familienname und mindestens ein ausgeschriebener Vorname), ggf. Aufsichtsratsvorsitzender | § 35a GmbHG |
| AG | Rechtsform, Sitz, Registergericht, Registernummer, alle Vorstandsmitglieder, Vorsitzender des Vorstands und des Aufsichtsrats | § 80 AktG |
| OHG, KG | Firma, Sitz, Registergericht, Registernummer; ohne natürliche Person als Gesellschafter weitere Angaben | § 125 HGB |
Werden Angaben zum Kapital gemacht, muss bei der GmbH das Stammkapital, bei der AG das Grundkapital genannt werden. Fehlende Pflichtangaben können ein Zwangsgeld nach sich ziehen. Welche Angaben auf den gedruckten Briefbogen gehören, erklärt der Artikel Geschäftsbrief nach DIN 5008.
Viele Firmen pflegen die Signatur nur in der ersten E-Mail und lassen sie bei Antworten weg. Die Pflichtangaben gelten für Geschäftsbriefe gleich welcher Form; Ausnahmen gibt es nur für bestimmte Vordrucke in einer bestehenden Geschäftsverbindung. Stellen Sie das Mailprogramm so ein, dass die Signatur auch in Antworten und Weiterleitungen erscheint.
Eine Signatur mit allen Pflichtangaben erstellen Sie mit dem Signatur-Generator. Für Urlaub und Dienstreisen gibt es fertige Texte unter Abwesenheitsnotiz.
Häufige Fragen zur E-Mail nach DIN 5008
Muss eine geschäftliche E-Mail eine Anrede haben?
Ja. Nach den Ratgebern zur DIN 5008 ist die Anrede fester Bestandteil. Sie endet mit Komma, danach folgt eine Leerzeile.
Was gehört in eine E-Mail-Signatur?
Grußformel, Name, Firma, Anschrift, Telefon, E-Mail- und Internetadresse. Bei Kaufleuten und Gesellschaften kommen die gesetzlichen Pflichtangaben hinzu, etwa Sitz, Registergericht und Registernummer.
Wann nutze ich Cc, wann Bcc?
Cc für Personen, die nur informiert werden und sichtbar sein dürfen. Bcc für große Verteiler, bei denen die Empfänger die Adressen der anderen nicht sehen sollen.
Gelten die Pflichtangaben auch für E-Mails?
Ja. Seit 2007 gelten sie für Geschäftsbriefe gleich welcher Form, also auch für geschäftliche E-Mails nach außen.
Quellen
- Sekretaria: E-Mail nach DIN 5008
- Working Office: E-Mail nach DIN 5008
- Haufe Akademie: DIN 5008 – Regeln im Überblick
- DIN Media: Interview mit Ingrid Stephan zur DIN 5008
- § 35a GmbHG – Angaben auf Geschäftsbriefen
- IHK Hannover: Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen und in E-Mails