Angebot Vorlage – mit Gültigkeitsdatum und Preisberechnung
Ein Angebot nennt Leistung, Menge, Preis, Steuer, Ausführung, Zahlungsbedingungen und – am wichtigsten – ein Datum, bis zu dem es gilt. Wer ein Angebot abgibt, ist daran gebunden (§ 145 BGB), solange er die Bindung nicht ausschließt. Die Vorlage unten rechnet Positionen und Umsatzsteuer und setzt das Gültigkeitsdatum automatisch in den Text.
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So nutzen Sie die Vorlage
- Absender und KundeIhre Firmendaten, Steuernummer und Bankverbindung, dazu die Anschrift des Kunden. War eine Anfrage vorausgegangen, tragen Sie deren Datum ein – die Vorlage bedankt sich dann im ersten Satz dafür.
- Angebotsnummer und GegenstandDie Nummer erscheint im Informationsblock und im Betreff, etwa „Angebot Nr. A-2026-031: Gestaltung Ihres neuen Firmenauftritts“.
- PositionenMenge, Einheit, Bezeichnung und Einzelpreis je Zeile. Netto, Umsatzsteuer (19 %, 7 % oder Kleinunternehmer) und Gesamtbetrag rechnet die Vorlage.
- Gültigkeit und BedingungenAus der Zahl der Tage entsteht ein festes Datum („Dieses Angebot gilt bis zum …“). Ausführung und Zahlungsbedingungen übernehmen Sie oder passen sie an.
- Ausgeben„Drucken / PDF“ für den Versand, „Word-Datei (.docx)“ zum Weiterbearbeiten. „Beispiel löschen“ leert die Musterdaten; Ihre Eingaben bleiben im Browser.
Wie lange ist ein Angebot verbindlich?
Das regeln drei Paragrafen im BGB:
| Situation | Wie lange der Kunde annehmen kann | Vorschrift |
|---|---|---|
| Angebot im Gespräch oder am Telefon | nur sofort | § 147 Abs. 1 BGB |
| Angebot per Brief oder E-Mail ohne Frist | bis zu dem Zeitpunkt, zu dem man unter regelmäßigen Umständen mit einer Antwort rechnen kann | § 147 Abs. 2 BGB |
| Angebot mit Frist („gültig bis …“) | bis zum genannten Termin | § 148 BGB |
„Regelmäßige Umstände“ lassen Raum für Streit. Die IHK empfiehlt deshalb ein konkretes Datum. Die Vorlage schreibt es ausgeschrieben in den Text, zum Beispiel „Dieses Angebot gilt bis zum 10. November 2026“.
Nimmt der Kunde zu spät oder mit Änderungen an, gilt das nach Darstellung der IHK als neues Angebot (§ 150 BGB). Sie können dann frei entscheiden, ob Sie es annehmen.
„Freibleibend“ und „unverbindlich“
Mit Zusätzen wie „freibleibend“ oder „unverbindlich“ schließen Sie die Bindung an Ihr Angebot aus. Das ist sinnvoll, wenn Preise oder Liefermengen schwanken. Sie sind dann an Preis und Menge nicht gebunden und entscheiden bei einer Bestellung neu.
- „Angebot gilt einige Wochen“
- kein Datum, keine Angebotsnummer
- Preise ohne Hinweis, ob netto oder brutto
- „Dieses Angebot gilt bis zum 10. November 2026.“
- Angebotsnummer A-2026-031 im Betreff
- Nettobetrag, Umsatzsteuer 19 % und Gesamtbetrag getrennt
Soll Ihr Angebot freibleibend sein, setzen Sie in der Vorlage das Häkchen „Freibleibend“. Statt des Gültigkeitsdatums steht dann „Dieses Angebot ist freibleibend.“ im Text. Ohne Häkchen erstellt die Vorlage ein verbindliches Angebot mit Frist.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Bei großen Aufträgen oder eigenen Geschäftsbedingungen lassen Sie Ihr Angebot prüfen.
Aus dem Angebot eine Auftragsbestätigung machen
Hat der Kunde Ihr Angebot rechtzeitig angenommen, ist der Vertrag geschlossen. Eine Auftragsbestätigung hält dann schriftlich fest, was vereinbart ist. Hat der Kunde etwas geändert, ist seine Bestellung ein neues Angebot – mit Ihrer Bestätigung nehmen Sie es an. So bauen Sie die Bestätigung aus der Vorlage:
- Word-Datei ladenFüllen Sie die Vorlage mit den vereinbarten Positionen und laden Sie die Word-Datei herunter.
- Betreff ändernAus „Angebot Nr. A-2026-031“ wird „Auftragsbestätigung zu Ihrer Bestellung vom 20. Oktober 2026“.
- Ersten Satz ersetzen„vielen Dank für Ihren Auftrag. Wir bestätigen Ihnen die folgenden Leistungen:“
- Gültigkeitssatz streichenStatt „Dieses Angebot gilt bis …“ nennen Sie den vereinbarten Liefer- oder Leistungstermin und die Zahlungsbedingungen.
Die Positionen müssen der Bestellung entsprechen. Weicht Ihre Bestätigung davon ab, sprechen Sie die Änderung offen an. Später stellen Sie mit der Rechnungsvorlage die Rechnung zu derselben Nummer.
Form und Aufbau nach DIN 5008
Das Angebot ist ein Geschäftsbrief in Form B. Angebotsnummer, Datum Ihrer Anfrage und Datum stehen im Informationsblock rechts neben der Anschrift. Der Betreff kommt ohne das Wort „Betreff“ aus. Beträge schreiben Sie mit Leerzeichen vor der Währung, etwa 1.250,00 EUR. Ihre Telefonnummer steht ohne Schrägstrich in der Kopfzeile: 0341 1234567 (siehe Telefonnummern schreiben). Gesellschaften ergänzen die Pflichtangaben im Briefkopf.
Schicken Sie das Angebot als PDF per E-Mail, nennen Sie Angebotsnummer und Gegenstand im Betreff der E-Mail und kündigen Sie die Anlage im Text an. Tipps dazu: E-Mails nach DIN 5008.
Häufige Fragen zur Angebotsvorlage
Bin ich an mein Angebot gebunden?
Ja, solange Sie die Bindung nicht ausgeschlossen haben (§ 145 BGB). Mit einer Frist wissen beide Seiten, bis wann das gilt. Danach können Sie neue Preise nennen.
Wie lange sollte ein Angebot gültig sein?
Das Gesetz schreibt keine Dauer vor. Die Vorlage schlägt 30 Tage vor; Sie können jede Zahl eintragen. Wichtig ist, dass am Ende ein festes Datum im Angebot steht.
Muss ein Angebot schriftlich sein?
Nein, auch ein mündliches Angebot bindet. Im Gespräch oder am Telefon kann der Kunde es aber nur sofort annehmen (§ 147 Abs. 1 BGB). Ein schriftliches Angebot mit Frist ist für beide Seiten klarer und lässt sich später nachweisen.
Kann ich die Angebotsvorlage als Kleinunternehmer nutzen?
Ja. Wählen Sie bei der Umsatzsteuer „keine – Kleinunternehmer“. Die Vorlage weist dann nur einen Gesamtbetrag aus und ergänzt den Hinweis auf § 19 UStG.
Quellen
- Gesetze im Internet: § 145 BGB – Bindung an den Antrag
- Gesetze im Internet: § 147 BGB – Annahmefrist
- Gesetze im Internet: § 148 BGB – Bestimmung einer Annahmefrist
- IHK Frankfurt am Main: Verbindliches Angebot
- Lexware: Ein freibleibendes Angebot korrekt erstellen